Abschnitt VI
Verantwortungsvoll planende Gemeinde
„Durch ordentliches Haushalten werden die Kammern voll kostbarer, lieblicher Habe“
(Sprüche 24, 4).
Wir sind verpflichtet, mit denen uns zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen die Zukunft unseres Gemeindelebens zu sichern. Dazu gehören insbesondere (nach Artikel 7 der Kirchenordnung der EKiR) die Bereitstellung der „nötigen Ämter und Dienste“ (Personalstellen) sowie die Bereitstellung der „notwendigen Räume und Einrichtungen“ (Kirchen und Gemeindezentren).
Absichten für die nähere Zukunft
Die schwierige Finanzlage unserer Gemeinde fordert uns zu einschneidenden Weichenstellungen heraus:
- Wir müssen mittelfristig Personalstellen einsparen oder durch Sponsoring sichern.
- Wir wollen alle vorhandenen Kirchengebäude und Gemeindezentren als wichtige Standorte unseres Gemeindelebens erhalten. Da wir die Aufbringung von deren Betriebs- und Bauunterhaltungskosten nicht in gleicher Weise wie bisher sicherstellen können, müssen wir die weitere Vermietung von Gemeindezentren, bzw. Teilen davon, in den Blick nehmen.
- Wir wollen die Standorte unserer drei Tageseinrichtungen für Kinder erhalten. Angesichts des Rückgangs unserer Gemeindemitgliederzahl sowie des in unserem Stadtteil zu erwartenden rückläufigen Bedarfs an Plätzen in den Tageseinrichtungen für Kinder werden wir mittelfristig unsere Einrichtungen um drei bis vier Gruppen kürzen.
Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Eller
September 2003